Alles anzeigenGuten Abend in die Runde,
heute mit einem Update zu meiner Klage gegen Mercedes.
Die Anwälte von Mercedes haben bei Gericht nun eine Klageabweisung beantragt. Diesem Antrag folgen dann recht umfassend auf 43 Seiten diverse Gründe warum den diese Klage abzuweisen wäre.
Ich möchte euch hier mit den vielen doch sehr verklausulierten Sätzen der Anwälte nicht langweilen, aber beim überfliegen habe ich ein paar Highlight aus deren Begründung gefunden die ich interessant finde und vielleicht andere aus dieser Runde ebenso.
- "Unabhängig davon hat der Kläger keinen Anspruch auf eine bestimmte Ladegeschwindigkeit. Die Angaben auf der Webseite der Beklagten zu einer möglichen Ladedauer von 35 Minuten bei Neufahrzeugen begründen insbesondere keine Beschaffenheitsvereinbarung, die nach der Rechtsprechung des BGH nur in eindeutigen Fällen in Betracht kommt."
- "Dass das DC-Laden eine Ausnahme darstellt, gilt gerade für das streitgegenständliche Fahrzeugmodell, einen kompakten SUV, der typischerweise nicht auf Langstrecken eingesetzt wird, die mehrere Ladevorgänge erfordern würden."
- "Die im Rückrufschreiben erwähnte stets von den Umständen des Einzelfalls abhängige – mögliche Verlängerung der Ladedauer um 10 bis 15 Minuten beim DC-Laden an einer Schnellladesäule würde sich nur dann vollständig auswirken, wenn die zurückzulegende Strecke überhaupt ein Aufladen von 10% auf 80 % erfordert. Langstreckeneinsätze, bei denen an einem Tag derartige Strecken zurückgelegt werden, stellen beim streitgegenständlichen Fahrzeugmodell aber die Ausnahme dar.
und so geht es munter weiter....
Fazit: Liegt einfach am Autokäufer... und das Auto ist für Langstrecke nun einmal nicht gedacht...
Hallo smsnoopy!
Ja, solche Anwaltslügen muss man halt aushalten. Wenn man 140-150 fährt, dann hält so ein Akku ja unter 300 km. Die WLTP Zahlen gelten ja auch nur, wenn man 90 kmh fährt. Langstrecke sind für mich > 500-800 km. Kleiner Vorschlag an Eure Anwälte: Macht doch gerne eine Umfrage hier. Ich und viele Andere legen gerne dar, dass die Anwälte Blödsinn erzählen.
Einfach mal 100 Besitzer fragen, ob sie ihr Auto nur für Kurzstrecke gekauft haben !
dass wir selbstverständlich ein Fahrzeug für 55.000-70.000 EUR (letzteres war der Preis meines EQA) einsetzen, um jedwede Strecke zu fahren, und schon die Mittelstrecke bei normaler Autobahngeschwindigkeit (120-140) bei einer Strecke von 500 km zwei Ladevorgänge pro Richtung bedeutet, also Hin- und zurück viermal laden. Auch bei 350-400 km lädt man im Regelfall einmal hin und einmal zurück, weil man ja nicht mit 100% losfährt, und nicht mit 0% ankommen will.