Alles anzeigenWenn man Tante Google glauben darf, finden bei E-Autos (statistisch) 80% der Ladevorgänge an AC-Ladern statt.
Bei einer angenommenen Lebensdauer von 250.000 km und einem durchschnittlichen Verbrauch von 20 kW/h, werden also 10.000 kW/h an Schnellladern geladen.
Finden alle DC Ladungen >100 kW/H im Bereich von 10 bis 80% statt, wird über die 250.000 km (noch immer statistisch) ca. 213 mal an DC-Ladern geladen.
Ausgehend von der durchschnittlichen Jahresfahrleistung, die in Deutschland (auch wieder statistisch) ca. 13.000 km beträgt, verteilen sich die 213 DC-Ladungen auf ca. 19 Jahre, was wiederum bedeutet, dass man jährlich ca. 11 mal am DC-Lader steht und dabei - nach dem Update - ca. 3 Stunden/Jahr länger lädt, als bisher. Über die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs, lädt man ca. 57 Stunden länger als vor dem Update.
Ich persönlich würde mir sehr gut überlegen, ob ich zu den Stunden an der Ladesäule, noch deutlich mehr Zeit in eine Klage mit offenem Ausgang investiere. Ist es das wirklich wert? Will man sich tatsächlich über Jahre (siehe VW) mit dem Thema befassen? Was sagen die Gerichte zu 3 Stunden/Jahr länger laden? Muss Mercedes diese so nicht eingeplante, vertane Lebenszeit bezahlen oder gilt ein etwas langsamer ladendes Auto als "Lebensrisiko". Wie viele der 3 zusätzlichen Ladestunden sitzt man tatsächlich im Auto und wartet darauf, dass der Ladevorgang abgeschlossen ist. Ist man in der Zeit nicht eigentlich beim Einkaufen, Essen........usw. Und wenn Mercedes bezahlen muss, - entscheidend sollte der tatsächlich entstandene Schaden sein, der ist nach dem Update (laut Mercedes) lediglich eine etwas längere Ladezeit und gegenteiliges müsste noch bewiesen werden - bekommt der gut verdienende Unternehmer mehr, als der weniger gut verdienende Mitarbeiter?
Dass Anwälte zur Klage raten, liegt in deren Geschäftsmodell. Aus einem "den Prozess gewinnen wir" kann aber ganz schnell ein teures "die Entscheidung des Gerichts konnte man so nicht vorhersehen" werden.
Das sehe ich nicht so, schließlich liegt ein Sachmangel vor und die Gefahr wird nicht abgestellt, sondern nur verringert (siehe MB Schreiben: 'mitigiert'). Einen Komformangel wie etwas längere Wartezeit beim DC-Laden mag man noch hinnehmen. Die Wertminderung (Wiederverkaufswert, wer kauft schon ein gebrauchtes BEV mit potentiell defekter und dazu noch kastrierter Batterie?) jedoch nicht. Ich bin beruflich auf relativ flottes und effizientes Fortkommen angewiesen und habe mir absichtlich die reichweitenoptimierte Version 250+ zugelegt. Unser Anwalt hat nun MB die Aufforderung zur Nachbesserung mit Terminsetzung zugestellt. Ich halte Euch auf dem Laufenden.