Beiträge von E300TD

    7. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind.


    Sie sind für mich NICHT zumutbar, denn sonst hätte ich irgendeine Kiste gekauft.

    So einfach, wie Du das beschreibst, ist es sicherlich nicht. Man hat bei Mercedes eine unverbindliche Bestellung abgegeben. Daraufhin bekommt man eine Auftragsbestätigung. Darin wird ein unverbindlicher Liefertermin (z.B. II.Q 2023) bestätigt. Weiterhin steht zu lesen: "Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihrem Auftrag die Ihnen bei der Bestellung ausgehändigten Verkaufsbedingungen sowie die in der Bestellung genannten weiteren Bedingungen zugrunde liegen."

    Ich kann nur den Tipp geben, weiter genau zu beobachten (z.B. bei Änderung im Konfigurator) und ggf. sofort eine Auftragsänderung beim Verkäufer abzugeben. Ich habe das ebenfalls so gemacht, als eine gewisse Zeit kein Augmented Reality angezeigt wurde, obwohl ich es in der ersten Auftragsbestätigung noch bestätigt bekam. Als ich sah, dass ich die fehlende SA wieder konfigurieren konnte, habe ich sofort eine neue Änderungserklärung abgegeben. Ich hatte, glaube ich 5 Auftragsbestätigungen und bekam demnach meinen Wagen genau so, wie ich wollte.

    Meiner Bestellung liegt eine Liste der bestellten Ausstattungen bei. Unten rechts steht der Gesamtpreis. Eine einseitige Änderung des Vertrages sehe ich sehr kritisch. Was würde der Händler sagen, wenn ich für mich entscheide, Ausstattung XY ist Quatsch, die zahle ich nicht? Na? Genau ;)

    Die automatisch abblendenden Außenspiegel hat Mercedes mit dem Wechsel auf das aktuelle Modelljahr leider gestrichen (genauso wie leider die Option für die Multikontursitze, die wir bestellt hatten). Wir haben hierzu schon vor ein paar Monaten eine geänderte Auftragsbestätigung von Mercedes erhalten.

    Das sind alles Dinge, welche ich mir nicht gefallen lassen werde. Ganz einfach. Ich habe zwar vor dem Jurastudium etwas richtiges gelernt, aber manchmal ist es ganz hilfreich, Jurist zu sein :S!

    Ein EQA muss sicherlich nicht „eingefahren“ werden. Was bei Verbrennern bis vor 30 Jahren sinnvoll war, ist schon lange Geschichte. Die Fertigungstoleranzen sind verschwindend klein geworden, die Motoröle fast perfekt. Einem kalten Motor die Sporen zu geben, ist nie ratsam, „tragen“ muss man ihn aber deshalb auch nicht. Und bei einem E-Motor muss auch nichts aneinander „gewöhnen“. Das ist Esoterik. Einfach etwas mit Verstand fahren. Das reicht aus.

    Meine Allzwecklösung ist Bremsenreiniger. Hat mich noch nie im Stich gelassen und ist schonend im Umgang mit Kunststoffen etc.

    Moin. Das halte ich allerdings für eine sportliche Behauptung. Bremsenreiniger ist genial, aber alles andere als verträglich mit allen Kunststoffen. Lieber erst testen.

    „Geclipst und geklebt“ hört sich für mich nicht sehr haltbar an. Warum müssen diese Dinger an ein modernes Auto? Ich dachte mit dem Ende des W123 war die Ära der „Rotzlappen“ vorbei?! Ich habe hinten welche am Fiat Uno. Die waren schon montiert und zwar nur in der Stoßstange hinten. Die ist komplett aus Kunststoff. Vorne hätte ich ins Blech bohren müssen. Im Spritzwasserbereich eher ungünstig. Und der Uno ist von 06/1987.


    Aber über Geschmack kann man nicht streiten 8)