Warte auf Vergleichsangebot seit 14 Tagen überfällig.
Kann ja nicht das Klägerproblem sein, dann muss die Beklagte mehr Kapa in die Abwicklung der Rechtsangelegenheiten stecken.
Hier müssten Gerichte mal Maßnahmen ergreifen.
PS: An dem Verkündigungstermin bekommst Du entweder Recht, dann legt die Beklagte am Ende der Frist Berufung ein . Oder die Klage wird abgewiesen. Wenn Klage innerhalb der Gewährleistung erfolgt ist wirst Du nicht leer ausgehen, die Frage ist nur wann das Verfahren endgültig beendet wird. Wahrscheinlich in ein paar Jahren in Karlsruhe.
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