Nach Rücksprache mit der Anwältin, die die EQA Mandanten betreut habe ich nun das Anspruchsziel auch auf Rückabwicklung abgeändert.
Der Verkäufer hatte mir telefonisch vorgerechnet was für eine Nutzungsentschädigung abgezogen werden würde, und hat die Pauschaltmethode angewandt.
Die Anwältin teilte mit, dass die Laufleistmethode die genauere wäre und man damit weniger in Abzug gebracht werden würden.
- 1. Pauschalmethode (0,67-Prozent-Regel):
Hierbei wird 0,67% des Bruttokaufpreises pro 1000 gefahrene Kilometer in Abzug gebracht.
- 2. Laufleistungsmethode: Die Nutzungsentschädigung wird berechnet, indem der Bruttokaufpreis mit den gefahrenen Kilometern multipliziert und durch die zu erwartende Gesamtlaufleistung dividiert wird.
Habe mit Chat GPT mal die folgenden Werte dargelegt bei nem Bruttokaufpreis von 53.000 € und derzeit 87.000 km Laufleistung.
| Erwartbare Gesamtlaufleistung | Nutzungsentschädigung | Rückerstattung bei Wandlung |
|---|---|---|
| 160.000 km | 29.906 € | 25.094 € |
| 250.000 km | 19.140 € | 35.860 € |
| 300.000 km | 15.950 € | 39.050 € |
| 500.000 km | 9.570 € | 45.430 € |
Dann doch lieber Rückabwicklung vom Kaufvertrag, und bestenfalls dann Annahma von 1.000 Ladezyklen mit den 500km.