Mit 05/23 wird es bei mir dann wohl eher Ende des Jahres werden. Hat aber auch sein Gutes, da dann die Verhandlung, trotz dem Hinauszögern, vorher sein wird.
drücke dir die Daumen dass die besser ablaufen wird wie meine...🙈 🙄
Mit 05/23 wird es bei mir dann wohl eher Ende des Jahres werden. Hat aber auch sein Gutes, da dann die Verhandlung, trotz dem Hinauszögern, vorher sein wird.
drücke dir die Daumen dass die besser ablaufen wird wie meine...🙈 🙄
Habe das gerade recherchiert und tatsächlich ist für einen gewerblichen Kauf häufig die Garantiefrist nur 1 Jahr oder sogar ganz ausgeschlossen.
Mir auch nicht. Hab ich überlesen. Bzw haben wir dies erst jetzt erfahren. Es stand beim Kaufvertrag n icht drunter. Nur bei "verbindliche bestellung", die wir aber so gar nicht vorliegen haben.
Mal schauen was nun darauf passiert. Es zeith sich aber auch echt wie Kaugummi wenn das nun noch bis ENde Mai so weiter geht.
Ich hab jedenfalls den Vorschlag vom Richter (ob Akkutausch in Frage kommt da das Auto ja dann neuwertig ist) abgelehnt und gesagt nein das wollen wir nicht sondern Rückabwicklung.
Hatte heute einen Gerichtstermin wegen eines EQA 250+.
Das Gericht sieht die Sache eher kritisch, vor allem wegen der verkürzten Gewährleistung von 2 auf 1 Jahr (da Firmenkauf). Die Gewährleistungsansprüche gelten wohl als verjährt. Auch mögliche deliktische Ansprüche (z. B. Qualitätsmängel) wurden eher zurückhaltend bewertet.
Es wird ein Hilfsantrag mit Nutzungsentschädigung (~13.000 € auf Basis 500.000 km) gestellt. Die Gegenseite möchte am liebsten, dass das Verfahren eingestellt wird.
Jetzt geht es schriftlich weiter:
Mal schauen, wie es ausgeht.
Lass es draußen stehen. Wenn der EQA geklaut wird, hat sich das Problem erledigt 😁
Wenn dann die Versicherung halt zahlt... Kann ja sein das es als Garagenauto versichert ist...
Danke, hab grad auch mit der Anwälting von Stoll & Sauer telefoniert.
Mal schauen ob ich zum Video vom Gericht zugelassen werde oder eben nicht, dann könnte ich entscheiden doch noch vor ORt zu erscheinen.
Es sind aber maximal 30 Minuten angesetzt weil die wohl 3 FÄlle EQA hintereinander haben, 13.30, 14:00 und 14:30
Daher soll man auch nicht viel reden.
Bei diesem Fall bin ich auch nicht "geladen". Beim zweiten EQA bin ich per 17.4 persönlich geladen.
Mein Kommentar: Gut das die Verhandlung per Videokonferenz ist. Mit dem EQA hätte ich gar nicht kommen können, denn ich kann ja nicht ins Parkhaus fahren.
Das hilft nicht
da der EQA mein Mitarbeiter fährt und nicht ich ![]()
Übrigens kam nun nohc ein Schreiben von Mercedes an unseren Anwalt.. Da wiederlegen die wohl alle Argumente, aber mal schauen was passiert.
ZitatSehr geehrter Herr ,
heute haben wir weitere Informationen bezüglich Ihres Gerichtstermins für Sie. Dieser findet am 26.03.2026 um 13:30 am Landgericht Stuttgart als Video-Gerichtstermin statt. Bitte beachten Sie, dass die Gerichte die Zugangsdaten zur Videoverhandlung erst im Laufe des Vortages zur Verhandlung senden. Sofern es Ihnen vom Gericht gestattet wird sich zum Termin dazuzuschalten, senden wir Ihnen die Zugangsdaten zu. Sie werden vor Gericht von Ihrem Terminsvertreter Frau Rechtsanwältin XXX vertreten.
Ok also nicht nach Stuttgart fahren.. da bin ich mal gespannt.
Wicklungs Treiber wie war dein Termin? vor Ort oder per Video?
Und hast du dich schon festgelegt wie es weiter geht für dich?
Was wäre für dich eine Einigung mit der du leben könntest? Gerne auch privat wenn du es nicht öffentlich haben möchtest. Würde mich gerne mit dir einmal austauschen.
lycra : Punkt. Satz. Und Sieg. Die Vorlage musste verwandelt werden ☺️.
hoffentlich hat es auch Wirkung...
Wurde das bei dir auch angewendet? Dein Gerichtstermin war ja schon.
Soeben hat Dr stoll und sauer sich beim Gericht gemeldet ![]()
ZitatAlles anzeigenDr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1 – 77933 Lahr
Landgericht Stuttgart
Urbanstraße 20
70182 Stuttgart
per beA
Wir stellen von Anwalt zu Anwalt zu
Lahr, den 18.03.2026
Unser Zeichen: [entfernt]
beA Zustellungen bitte an:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
In Sachen
[Klägerin] ./. Mercedes-Benz AG
weisen wir vor dem anstehenden Termin am 26.03.2026 auf Folgendes hin:
Das streitgegenständliche Fahrzeug wurde im Rahmen der Rückrufaktion
5496507, die im Februar 2025 vom KBA veröffentlicht wurde, zurückgerufen.
Aufgrund des Rückrufes musste die Klagepartei ein Software-Update installieren lassen.
Beweis:
- Auszug Rückrufdatenbank 5496507 Anlage K 16
- Rückrufschreiben Februar 2025 Anlage K 7
- Rückrufschreiben April 2025 Anlage K 8
Zu diesem Rückruf behauptete die Beklagte bislang im Rahmen der Klageerwiderung, dass
- es bei Gefahrübergang keine Mängel am streitgegenständlichen Fahrzeug gegeben habe,
- die rein präventiv ergriffene Maßnahme im Rahmen des Rückrufs die erhöhte abstrakte Gefahr einer künftigen Beanstandung beseitigt habe,
- ein Batterietausch für die gesamte Serie unmöglich sei, weil der Lieferant die benötigten Batterien nicht zur Verfügung stellen könne.
Am 06.02.2026 hat das KBA einen weiteren Rückruf mit dem Rückrufcode 4794004 für das streitgegenständliche Fahrzeug ausgesprochen.
In der Veröffentlichung des KBA heißt es:
„Mangelbeschreibung:
Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie kann zum Brand führen.
Maßnahme:
Austausch der Hochvolt-Batterie (sobald die Ersatzteile zur Verfügung stehen).
Bis zum Austausch der Batterie nicht über 80% laden und das Fahrzeug ausschließlich im Freien parken.“
Beweis:
Auszug Rückrufdatenbank 4794004 Anlage K 17
Die Klagepartei hat diesbezüglich ein auf März 2026 datiertes Schreiben der Beklagten erhalten. Darin heißt es:
„Unsere laufende und intensive Feldbeobachtung sowie darauf aufbauend weitere umfassende Untersuchungen haben gezeigt, dass das im Rahmen des bisherigen Rückrufs durchgeführte Software-Update das mit dem Rückruf verbundene Brandrisiko nicht vollständig beseitigt.“
Daher werden wir im Rahmen eines erneuten Rückrufs die Hochvolt-Batterie Ihres Fahrzeugs austauschen. […] Die Teile hierfür stehen zum aktuellen Zeitpunkt leider noch nicht zur Verfügung. […]
Bitte laden Sie die Hochvolt-Batterie Ihres Fahrzeugs nicht über 80 % auf und parken Sie Ihr Fahrzeug nur im Freien, bis die Hochvolt-Batterie Ihres Fahrzeugs ausgetauscht wurde.“
Beweis:
Rückrufschreiben März 2026 Anlage K 18
Damit ist der oben genannte Vortrag der Beklagten vollständig widerlegt.
Die Klagepartei hat die Beklagte am 14.07.2025 zur Nacherfüllung aufgefordert und am 29.07.2025 den Rücktritt erklärt, weil das angebotene Software-Update den Mangel an der Batterie nicht beseitigte.
Durch den erneuten Produktsicherheitsrückruf 4794004 ist die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs und zum Zeitpunkt des Rücktritts belegt.
Das streitgegenständliche Fahrzeug war zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs und des Rücktritts mangelhaft. Allein deshalb steht der Klagepartei ein Rückabwicklungsanspruch zu.