Dank an Schweppes und FM_EQA für die wichtigen Informationen.
Wenn das Angebot für meinen BMW passt, dann steht einer Bestellung nichts mehr im Weg.
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Alles anzeigenHier noch was aus einem Urteil des LG Münster vom 29.1.2018 - Az: 010 O 357/16 - da ging es darum, dass ein Käufer im Rahmen des Abgasskandals als Ersatz für seinen alten Wagen einen Wagen neueren Produktionsdatums haben wollte. In diesem Urteil ist auch der in den Neuwagenkaufverträgen enthaltene Passus, den ich in meinem Beitrag zitiert hatte, bewertet worden:
„Beim Änderungsvorbehalt in Ziffer IV.6 (schweppes: Das ist der gleiche Text wie der von mir in meinem Beitrag angeführte Punkt 7) der Neuwagen-Verkaufsbedingungen geht das Gericht davon aus, dass diese Klausel …. eine unangemessene Benachteiligung für den Käufer darstellt und damit AGB-rechtlich unzulässig ist (§ 307 Abs. 1 BGB).
Zwar sind Änderungsvorbehalte zugunsten des Verwenders von AGB nicht pauschal unzulässig; die Ziffer IV.6. nimmt entsprechend auch den Wortlaut des § 308 Nr. 4 BGB auf. Änderungsvorbehalte, die sich nicht nur auf die Umstände der Leistungserbringung oder auf Nebenpflichten beziehen, sondern auch den Inhalt und Umfang der Hauptleistung betreffen, sind aber i.d.R. besonders nachteilig für den anderen Vertragsteil (hier: Käufer). Von einer vertraglich vereinbarten … Fahrzeugkonfiguration kann deshalb nicht unter Berufung auf Ziffer IV.6. abgewichen werden (KG Berlin, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 23 U 15/11 -, juris).
Die Klausel dürfte danach beim Neuwagenkauf allgemein unzulässig sein. Denn sie betrifft ausschließlich die Hauptleistungspflicht des Verwenders (der Klausel). Farbton und Lieferumfang des Fahrzeugs dürften praktisch immer im Wege einer Beschaffenheitsvereinbarung festgelegt sein. Aber auch Konstruktion und Form des Fahrzeugs sind von solch besonderer Bedeutung, dass eine einseitige Änderungsmöglichkeit durch den Verkäufer den Käufer regelmäßig unangemessen benachteiligt. Ein Käufer besichtigt ein Neufahrzeugmodell typischerweise vor dem Kauf; er wird wegen der erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung eines Kfz-Kaufs ein Fahrzeug regelmäßig genau in der Konstruktion und Form erhalten wollen, wie er es besichtigt hat. Es erscheint kaum denkbar, dass ein Kunde eines Kfz-Händlers sich regelmäßig mit Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs ohne seine ausdrückliche Zustimmung einverstanden erklären würde. Genau dies erlaubt die Klausel aber. Sie dürfte deshalb für die meisten Kfz-Käufer überraschend sein. Auch das grundsätzlich legitime Interesse des Herstellers, die eigenen Modelle weiterzuentwickeln, dürfte einen einseitigen Änderungsvorbehalt zu seinen Gunsten nicht angemessen machen; es ist einem Kfz-Händler ohne weiteres zuzumuten, genau das zu liefern, was sein Kunde bestellt.“
Mein Freundlicher hat mir gerade bestätigt, dass die Konfiguration im Internet, die man mit einem Code aufrufen kann, NICHT ausschlaggebend für die Ausstattung des EQA ist sondern ausschließlich die Auftragsbestätigung.
Danke für Deinen Kommentar mit teilweiser Klarstellung.
Der Punkt 7 bedeutet doch, dass MB Änderungen durchführen kann und es dem Käufer dann zumutet, oder sehe ich es falsch.
Der Verkäufer kann doch wenig helfen wenn wichtige Ausstattungen zum Schluss fehlen.
Heute Vormittag war ich in einer MB Niederlassung und habe mit dem Verkäufer über die Austattungsvarianten gesprochen. Lt. Computer ist die Advanced Plus Ausstattung zur Zeit noch ohne Einschränkungen lieferbar. Problematisch ist die MBUX Augumented Reality Funktion, die von der Lieferliste gestrichen ist. Von MB kann man fast wöchentliche Änderungen erwarten, also keine Gewissheit, dass man das Fahrzeug so erhält wie in der AB aufgeführt. Änderungen werden dem Käufer per Schreiben mitgeteilt. Änderung kann man akzeptieren, dann wird der Liefertermin eingehalten. Bei Ablehnung erhöht sich der Liefertermin bis zu 6 Monaten zusätzlich. Rücktritt vom Vertrag scheint nahezu unmöglich zu sein. Grund: MB hat sich angeblich in der AB abgesichert und führt auch höhere Gewalt ( Pandemie und Krise der Zulieferanten) an. Rechtliche Beurteilung???.
Ich erwarte jetzt noch ein Angebot für die Inzahlungnahme meines BMW´s X3. Dann werde ich mich entscheiden.
Wer hat Erfahrung mit Rücktritt vom Kaufvertrag auf Grund der nicht Erfüllung des Auftrages?
Gruß sieglo
danke für die Information
schnurri,
hast Du eine AB bekommen? Wenn ja, sind darin alle Ausstattungselemente aufgeführt?
Gruß sieglo
Es wird schwieriger als gedacht. Die AB sollte doch das wieder geben, was auch anschließend in Produktion geht und dann so geliefert wird, wie bestätigt. Ändert denn Mercedes auch noch ohne direkt zu kommunizieren, oder ist die AB so wachsweich.
So langsam verstehe ich Mercedes Verkäufer, die sich gar nicht mehr um einen Auftrag bemühen.
das bedeutet, es gibt auch kein Advanced Plus Paket?
Wenn für einem wichtige Ausstattungen fehlen, würde ich genauso handeln. Da bin ich neugierig was der Händler mir morgen bei einer evtl. Bestellung sagen wird. Das Advanced Plus Paket ist für mich wichtig. Sollte es nicht bestellter sein, dann werde ich das Auto auch nicht in Auftrag geben. Vielleicht kommt die Ernüchterung erst bei der AB.
Gruß sieglo