Dito, Termin 26.3. Immerhin wurde die Klage zugelassen.
Beiträge von ThomK
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Hallo Nordordinger,
Vielen Dank für die Aufklärung der Community hier. Ich hätte es nicht besser einstellen können.
War nur zu faul.😟
Ich denke dass das Update den Akku eher schont, statt ihn zu stressen.
Nachteil für uns, wie bekannt: längere Ladezeit im DC weil weniger KW im Peak, weniger Kappa, kürzere Reichweite u.s.w.
Gruß an alle.

So leicht kommt ihr mir nicht davon: Im Anschreiben Produktsicherheitsrückruf-Hochvolt-Batterie EB330 vom April 2025 steht: ' Außerdem wird (durch das Software Update) der mögliche Energiegehalt der Batterie und hierdurch die mögliche Reichweite verringert (2, Fußnote: Die Verringerung erfolgt graduell mit zunehmender Fahrzeuglaufleistung. Die rechnerisch ermittelte mögliche Verringerung beträgt 5% bei ca. 50.000 KM, 8% bei ca. 100.000 km und 11% bei 160.000 KM).'
Neben den nach Update traurigen Ladekurven, die ich gleichfalls dokumentiert habe, ist diese Verringerung das zweite traurige Faktum. Hier wird aktiv in den Prozess eingegriffen. Ich bleibe bei der künstlichen Alterung bzw. Leistungsverringerung.
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Die Diskussion um maximale Akku-Kapazitäten ist hier überflüssig. Lest Euer Schreiben von MB, die Klageschrift und die bisherige Diskussion. Fakt ist, dass unsere Farasis Akkus künstlich gealtert werden und die Ladekurven hässlich lahmes Verhalten zeigen. Damit sind Gefahren ‚mitigiert‘ (Wahrscheinlichkeit gesenkt) , aber nicht weg. Hat jemand zur Abwechslung neue Erkenntnisse, z.B. ob die kürzlichen Brände in Rastatt und UK bei Fahrzeugen aufgetreten sind, die das Software-Update schon hatten.
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Dito, habe auch Klage eingereicht mit Hilfe der bekannten Kanzlei und Rechtsschutzversicherung . Gleicher Status bzgl. Fristverlängerung. Mein EQA 250+ hat Vollausstattung, 36300 km gelaufen und lädt entsprechend langsam nach dem Update. Stehe auch für einen Austausch zur Verfügung.
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Auch bei mir gab es jetzt eine Verfügung vom Landgericht Baden-Baden, dass auf Antrag der Verteidigung (RA Ulmschneider und Kollegen) die Klageerwiderungsfrist einvernehmlich auf 06.11.2025 gelegt wurde.
Bin gleichfalls gespannt. Nach Klageeinreichung wurden wir durch unseren Rechtsanwalt (dito: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) auch auf mehrere Monate Laufzeit des Verfahrens eingeschworen. Bei der bekannten Überlastung der Gerichte kein Wunder. Auch die Gegenseite wird auf Zeit spielen. Schade, dass wir zur Überlastung beitragen müssen, da MB ein falsches Kundenverständnis hat. Als potentielle Käufer sind wir hochwillkommen - sind wir durch die Tür und haben vielleicht noch ein Qualitätsproblem, erscheinen wir als Feindbild.
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Moin zusammen, Frist vom ersten Auto ist heute verstrichen.
Dr. Stoll & Sauer hat Klageempfehlung ausgesprochen und wir haben den Auftrag dazu erteilt.
Mal schauen wie es nun weiter geht.
Haben hier noch welche bereits den Klageauftrag erteilt?
Bei uns läuft die Frist am 24.7. ab. Das wird den gleichen Ausgang nehmen.
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Nach einer Sammelklage sieht es zur Zeit nicht aus. Hingegen wird jeder Fall individuell durchgefochten. Das sollte man nicht ohne anwaltliche Unterstützung tun. Bei mir hat MB die Frist des Nacherfüllungsersuchens (heisst z.B.: Nachbesserung wie Batterietausch) natürlich verstreichen lassen. Deshalb ist jetzt der Rücktritt vom Kaufvertrag mit entsprechender Fristsetzung zur Stellungnahme erfolgt.
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Ich stelle gerade fest: vor langen Fahrten würde ich üblicherweise auf 100% voll laden. mit dc ist das nicht mehr sinvoll, weil es über 80% fast auf ac geschwindigkeit runter geht. das heißt auch das man das auto nichtmal 20-100 dc laden kann ohne mit Mercedes eigener Ladekarte in die Blockiergebühr nach 1 Stunde laden reinzulaufen...

Das ist echt bitter. Mein EQA 250+ wird morgen zur Kastration gebracht.😧 Die Beitrage hier lassen schlimmes für die Zukunft erahnen. Habe schön die noch recht ordentlichen Ladekurven zuvor archiviert. Die möchte die Anwältin gern verwerten. MB hat natürlich die Frist (Aufforderung zur Nachbesserung) verstreichen lassen.
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Wenn man Tante Google glauben darf, finden bei E-Autos (statistisch) 80% der Ladevorgänge an AC-Ladern statt.
Bei einer angenommenen Lebensdauer von 250.000 km und einem durchschnittlichen Verbrauch von 20 kW/h, werden also 10.000 kW/h an Schnellladern geladen.
Finden alle DC Ladungen >100 kW/H im Bereich von 10 bis 80% statt, wird über die 250.000 km (noch immer statistisch) ca. 213 mal an DC-Ladern geladen.
Ausgehend von der durchschnittlichen Jahresfahrleistung, die in Deutschland (auch wieder statistisch) ca. 13.000 km beträgt, verteilen sich die 213 DC-Ladungen auf ca. 19 Jahre, was wiederum bedeutet, dass man jährlich ca. 11 mal am DC-Lader steht und dabei - nach dem Update - ca. 3 Stunden/Jahr länger lädt, als bisher. Über die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs, lädt man ca. 57 Stunden länger als vor dem Update.
Ich persönlich würde mir sehr gut überlegen, ob ich zu den Stunden an der Ladesäule, noch deutlich mehr Zeit in eine Klage mit offenem Ausgang investiere. Ist es das wirklich wert? Will man sich tatsächlich über Jahre (siehe VW) mit dem Thema befassen? Was sagen die Gerichte zu 3 Stunden/Jahr länger laden? Muss Mercedes diese so nicht eingeplante, vertane Lebenszeit bezahlen oder gilt ein etwas langsamer ladendes Auto als "Lebensrisiko". Wie viele der 3 zusätzlichen Ladestunden sitzt man tatsächlich im Auto und wartet darauf, dass der Ladevorgang abgeschlossen ist. Ist man in der Zeit nicht eigentlich beim Einkaufen, Essen........usw. Und wenn Mercedes bezahlen muss, - entscheidend sollte der tatsächlich entstandene Schaden sein, der ist nach dem Update (laut Mercedes) lediglich eine etwas längere Ladezeit und gegenteiliges müsste noch bewiesen werden - bekommt der gut verdienende Unternehmer mehr, als der weniger gut verdienende Mitarbeiter?
Dass Anwälte zur Klage raten, liegt in deren Geschäftsmodell. Aus einem "den Prozess gewinnen wir" kann aber ganz schnell ein teures "die Entscheidung des Gerichts konnte man so nicht vorhersehen" werden.
Das sehe ich nicht so, schließlich liegt ein Sachmangel vor und die Gefahr wird nicht abgestellt, sondern nur verringert (siehe MB Schreiben: 'mitigiert'). Einen Komformangel wie etwas längere Wartezeit beim DC-Laden mag man noch hinnehmen. Die Wertminderung (Wiederverkaufswert, wer kauft schon ein gebrauchtes BEV mit potentiell defekter und dazu noch kastrierter Batterie?) jedoch nicht. Ich bin beruflich auf relativ flottes und effizientes Fortkommen angewiesen und habe mir absichtlich die reichweitenoptimierte Version 250+ zugelegt. Unser Anwalt hat nun MB die Aufforderung zur Nachbesserung mit Terminsetzung zugestellt. Ich halte Euch auf dem Laufenden.
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Dr. Stoll & Sauer haben mich von der Deckungszusage unserer Roland Rechtsschutzversicherung informiert. Das ist gut, denn ADAC hat die Deckung in einem anderen Fall abgelehnt. Den case ohne Anwalt durchzufechten halte ich für sehr gewagt.