Beiträge von ThomK

    So leicht kommt ihr mir nicht davon: Im Anschreiben Produktsicherheitsrückruf-Hochvolt-Batterie EB330 vom April 2025 steht: ' Außerdem wird (durch das Software Update) der mögliche Energiegehalt der Batterie und hierdurch die mögliche Reichweite verringert (2, Fußnote: Die Verringerung erfolgt graduell mit zunehmender Fahrzeuglaufleistung. Die rechnerisch ermittelte mögliche Verringerung beträgt 5% bei ca. 50.000 KM, 8% bei ca. 100.000 km und 11% bei 160.000 KM).'


    Neben den nach Update traurigen Ladekurven, die ich gleichfalls dokumentiert habe, ist diese Verringerung das zweite traurige Faktum. Hier wird aktiv in den Prozess eingegriffen. Ich bleibe bei der künstlichen Alterung bzw. Leistungsverringerung.

    Die Diskussion um maximale Akku-Kapazitäten ist hier überflüssig. Lest Euer Schreiben von MB, die Klageschrift und die bisherige Diskussion. Fakt ist, dass unsere Farasis Akkus künstlich gealtert werden und die Ladekurven hässlich lahmes Verhalten zeigen. Damit sind Gefahren ‚mitigiert‘ (Wahrscheinlichkeit gesenkt) , aber nicht weg. Hat jemand zur Abwechslung neue Erkenntnisse, z.B. ob die kürzlichen Brände in Rastatt und UK bei Fahrzeugen aufgetreten sind, die das Software-Update schon hatten.

    Auch bei mir gab es jetzt eine Verfügung vom Landgericht Baden-Baden, dass auf Antrag der Verteidigung (RA Ulmschneider und Kollegen) die Klageerwiderungsfrist einvernehmlich auf 06.11.2025 gelegt wurde.

    Bin gleichfalls gespannt. Nach Klageeinreichung wurden wir durch unseren Rechtsanwalt (dito: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) auch auf mehrere Monate Laufzeit des Verfahrens eingeschworen. Bei der bekannten Überlastung der Gerichte kein Wunder. Auch die Gegenseite wird auf Zeit spielen. Schade, dass wir zur Überlastung beitragen müssen, da MB ein falsches Kundenverständnis hat. Als potentielle Käufer sind wir hochwillkommen - sind wir durch die Tür und haben vielleicht noch ein Qualitätsproblem, erscheinen wir als Feindbild.

    Nach einer Sammelklage sieht es zur Zeit nicht aus. Hingegen wird jeder Fall individuell durchgefochten. Das sollte man nicht ohne anwaltliche Unterstützung tun. Bei mir hat MB die Frist des Nacherfüllungsersuchens (heisst z.B.: Nachbesserung wie Batterietausch) natürlich verstreichen lassen. Deshalb ist jetzt der Rücktritt vom Kaufvertrag mit entsprechender Fristsetzung zur Stellungnahme erfolgt.

    Ich stelle gerade fest: vor langen Fahrten würde ich üblicherweise auf 100% voll laden. mit dc ist das nicht mehr sinvoll, weil es über 80% fast auf ac geschwindigkeit runter geht. das heißt auch das man das auto nichtmal 20-100 dc laden kann ohne mit Mercedes eigener Ladekarte in die Blockiergebühr nach 1 Stunde laden reinzulaufen... :/

    Das ist echt bitter. Mein EQA 250+ wird morgen zur Kastration gebracht.😧 Die Beitrage hier lassen schlimmes für die Zukunft erahnen. Habe schön die noch recht ordentlichen Ladekurven zuvor archiviert. Die möchte die Anwältin gern verwerten. MB hat natürlich die Frist (Aufforderung zur Nachbesserung) verstreichen lassen.

    Das sehe ich nicht so, schließlich liegt ein Sachmangel vor und die Gefahr wird nicht abgestellt, sondern nur verringert (siehe MB Schreiben: 'mitigiert'). Einen Komformangel wie etwas längere Wartezeit beim DC-Laden mag man noch hinnehmen. Die Wertminderung (Wiederverkaufswert, wer kauft schon ein gebrauchtes BEV mit potentiell defekter und dazu noch kastrierter Batterie?) jedoch nicht. Ich bin beruflich auf relativ flottes und effizientes Fortkommen angewiesen und habe mir absichtlich die reichweitenoptimierte Version 250+ zugelegt. Unser Anwalt hat nun MB die Aufforderung zur Nachbesserung mit Terminsetzung zugestellt. Ich halte Euch auf dem Laufenden.