Beiträge von ThomK

    Ich drücke euch die Daumen, vor allem, dass nach einem solchen Akku-Wechsel auch die Software wieder zurückgedreht wird.

    Das steht für mich nämlich immer noch in Frage – die tauschen den Akku wegen Brandgefahr, weil darauf perspektivisch geklagt wurde.

    Und diese Brandgefahr beheben sie mit einem Wechsel – die Ladezeit war in Klagen bisher nicht relevant genug, behaupte ich.

    Danke! Doch, da kann ich beruhigen: In der aktuellen Stellungnahme zur Klageerwiderung ist die Beeinträchtigung der Ladezeit an DC-Ladestationen als Sachmangel an sich dokumentiert.

    Ein technischer Unterschied zwischen EQA und EQB wird kein geringeres Risiko für den EQA hergeben. Schließlich wurden im gleichen Zeitraum identische Zellen in beiden Modellen verbaut. Warum werden wir Europäer anders behandelt als es die Behörde in den USA durchgesetzt hat, nachdem das Software-'Update' (=Kastration) nicht die erwünschte Sicherheit bietet? Wir wollen Akkutausch oder Rücktritt.

    "As a result of this additional investigation and consideration of field cases
    occurring outside the US market after the software update, MBAG concluded that the effectiveness of
    the current software update to sufficiently reduce the risk of thermal incidents cannot be fully confirmed
    for all affected vehicles.
    As a consequence, and based on MBAG’s newly acquired information and understanding, MBAG
    decided on January 30, 2026, to conduct a recall campaign and to replace the high-voltage batteries
    containing battery cells from a certain production date range."

    So leicht kommt ihr mir nicht davon: Im Anschreiben Produktsicherheitsrückruf-Hochvolt-Batterie EB330 vom April 2025 steht: ' Außerdem wird (durch das Software Update) der mögliche Energiegehalt der Batterie und hierdurch die mögliche Reichweite verringert (2, Fußnote: Die Verringerung erfolgt graduell mit zunehmender Fahrzeuglaufleistung. Die rechnerisch ermittelte mögliche Verringerung beträgt 5% bei ca. 50.000 KM, 8% bei ca. 100.000 km und 11% bei 160.000 KM).'


    Neben den nach Update traurigen Ladekurven, die ich gleichfalls dokumentiert habe, ist diese Verringerung das zweite traurige Faktum. Hier wird aktiv in den Prozess eingegriffen. Ich bleibe bei der künstlichen Alterung bzw. Leistungsverringerung.

    Die Diskussion um maximale Akku-Kapazitäten ist hier überflüssig. Lest Euer Schreiben von MB, die Klageschrift und die bisherige Diskussion. Fakt ist, dass unsere Farasis Akkus künstlich gealtert werden und die Ladekurven hässlich lahmes Verhalten zeigen. Damit sind Gefahren ‚mitigiert‘ (Wahrscheinlichkeit gesenkt) , aber nicht weg. Hat jemand zur Abwechslung neue Erkenntnisse, z.B. ob die kürzlichen Brände in Rastatt und UK bei Fahrzeugen aufgetreten sind, die das Software-Update schon hatten.

    Auch bei mir gab es jetzt eine Verfügung vom Landgericht Baden-Baden, dass auf Antrag der Verteidigung (RA Ulmschneider und Kollegen) die Klageerwiderungsfrist einvernehmlich auf 06.11.2025 gelegt wurde.

    Bin gleichfalls gespannt. Nach Klageeinreichung wurden wir durch unseren Rechtsanwalt (dito: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) auch auf mehrere Monate Laufzeit des Verfahrens eingeschworen. Bei der bekannten Überlastung der Gerichte kein Wunder. Auch die Gegenseite wird auf Zeit spielen. Schade, dass wir zur Überlastung beitragen müssen, da MB ein falsches Kundenverständnis hat. Als potentielle Käufer sind wir hochwillkommen - sind wir durch die Tür und haben vielleicht noch ein Qualitätsproblem, erscheinen wir als Feindbild.

    Nach einer Sammelklage sieht es zur Zeit nicht aus. Hingegen wird jeder Fall individuell durchgefochten. Das sollte man nicht ohne anwaltliche Unterstützung tun. Bei mir hat MB die Frist des Nacherfüllungsersuchens (heisst z.B.: Nachbesserung wie Batterietausch) natürlich verstreichen lassen. Deshalb ist jetzt der Rücktritt vom Kaufvertrag mit entsprechender Fristsetzung zur Stellungnahme erfolgt.