Beiträge von MeteoVir

    Wir haben seit dem 27. Dezember einen EQA 250+. Es ist schon eine ziemliche Umstellung, wenn man 25 Jahre lang einen Verbrenner gefahren ist: wir war 150 km/h gewöhnt auf der Autobahn.


    Gestern sind wir von den Niederlanden (mit 100%) bis an den Rand des Harzes gefahren, 450 km. Die Temperatur lag bei etwa 0 Grad Celsius und es wehte ein starker Wind. Auf der Autobahn fuhren wir 120–140 km/h. Durchschnittsgeschwindigkeit war 92 km/h. Wir haben zweimal jeweils eine halbe Stunde schnellgeladen (49–85 % und 29–80 %) und kamen mit 37 % Restladung an. Man sieht, wir sind noch recht vorsichtig :-).


    Laut Bordcomputer lag der Durchschnittsverbrauch bei 22,9 kWh/100 km; rechnet man den an den Ladestationen geladenen Strom hinzu, kommt man auf 24,4 kWh/100 km. Das ergibt eine Reichweite von ca. 290 km mit vollem Akku.

    Zunächst einmal Entschuldigung für etwaige sprachliche Fehler – ich komme aus den Niederlanden, Deutsch ist also nicht meine Muttersprache.


    Ich habe dieses Thema mit großem Interesse verfolgt. Ich kann die Enttäuschung und den Ärger der Betroffenen des Rückrufs gut verstehen, die möglicherweise den Wertverlust ihres Fahrzeugs hinnehmen müssen und zumindest ihr Vertrauen in ihr Auto und – teilweise seit Jahrzehnten – in eine renommierte Marke erschüttert sehen.


    Ich persönlich habe letzten Freitag den Kauf eines fast neuen (unter 1500 km) EQA+, Modelljahr 2025, vereinbart. Das Fahrzeug war zuvor im Werkseinsatz. Laut der Website mb.vin wurde es angeblich am 30. September 2024 produziert. Weitere Details: 055 (Modelljahr X4/2), 0U1 (NTG7) – also MoPf. Der Kaufvertrag wurde abgeschlossen, bevor ich von diesem Rückruf wusste. Derzeit weiß ich nicht, welche Batteriemarke in unserem neuen EQA verbaut ist oder ob der Rückruf auch bei diesem Fahrzeug durchgeführt wurde. Die Eingabe der Fahrgestellnummer auf der deutschen Rückruf-Website war ergebnislos („Leider haben wir keine Informationen über Maßnahmen für Ihr Fahrzeug“).


    Da das Produktionsdatum außerhalb des Rückrufzeitraums (bis zum 23. Januar 2024) liegt, möchte ich dem Verfahren vertrauen und mein neues Auto genießen. Ich hatte gehofft, es gäbe eine andere Möglichkeit, um Gewissheit zu erlangen. Ich werde nächste Woche zumindest meinen Händler anrufen.